eCommerce-Recht-News (08/2017)

Juristische Neuigkeiten aus dem Juli von unserem Partner IT-Recht Kanzlei München


IT Recht KanzleiDie Urlaubssaison steht unmittelbar vor der Tür – Zeit für ein wenig Strandlektüre für unsere eTrader. Diesmal: Fragen und Antworten zur Datenschutz-Grundverordnung, zu eShop-Apps und zu Kundenbewertungen. Und wir werfen wieder einen Blick auf aktuelle Abmahnungen.

Betrifft mich die EU-Datenschutz-Grundverordnung?
Ja! Ab dem 25.05.2018 wird die europäische Datenschutzgrundverordnung in allen Mitgliedsstaaten unmittelbare Geltung erlangen und das bisher geltende Datenschutzrecht weitgehend reformieren. Nationale Datenschutzgesetze, die bisher in Teilen auf der Richtlinie 95/46/EG basieren, werden dann von den neuen Bestimmungen größtenteils verdrängt werden, was auch für Händler mit einem nicht unerheblichen Umstellungsaufwand einhergehen wird. Auch wenn die neue DSGVO in ihren Grundzügen und den maßgeblichen Datenschutzprinzipien mit dem in Deutschland bereits geltenden Recht übereinstimmt, führt sie speziell für den Online-Handel eine Reihe von Veränderungen herbei, insbesondere die Ausweitung des datenschutzrechtlichen Pflichtprogramms, die Auskunftspflicht gegenüber Betroffenen auf Antrag, verschärfte Wirksamkeitsanforderungen für Einwilligungserklärungen Minderjähriger und gestärkte Betroffenenrechte. Zudem wird eine neuartige behördliche Rechenschaftspflicht für einen nicht dagewesenen Dokumentierungs- und Protokollierungsbedarf sorgen. Gleichzeitig ist eine vollständige Überholung und Neufassung der Datenschutzerklärung von Nöten, welche erstmalig auch über die Dauer der Datenspeicherung und ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde aufklären muss. Hier finden Sie einen umfassenden Beitrag mit einer Übersicht über die wichtigsten Neuerungen.

Was muss ich bei der Nutzung einer eShop-App beachten?
So Einiges. Die Digitalisierung der Einkaufswelt ist in vollem Gange: Immer mehr Kunden kaufen online über Tablet oder Smartphone ein. Im Zuge dieser Entwicklung nimmt auch die Bedeutung von Apps zu, über die Kunden bequem und schnell an ihre Produkte gelangen können. Zwar stehen diese (noch) nicht im Mittelpunkt der Abmahner – angesichts der wachsenden Nutzung von Apps kann sich dies jedoch rasch ändern. Eines der größten Probleme scheint derzeit die begrenzte Displayfläche zu sein, die den Händler u.U. zum Weglassen bestimmter Informationen verführt. Doch auch für Apps gilt: Die fernabsatzrechtlichen Informationspflichten müssen erfüllt werden. Zwar stehen Apps noch nicht im Fokus der Abmahner, jedoch kann sich dies angesichts der wachsenden Bedeutung von Shopping-Apps rasch ändern. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Kann ich Bewertungen von Amazon und eBay in meinem eigenen Shop darstellen?
Ja, es gibt sehr einfache und komfortable Lösungen, bspw. mit ShopVote und EasyReviews. Viele Online-Händler nutzen neben dem eigenen Online-Shop auch die großen Handelsplattformen eBay und Amazon als zusätzlichen Vertriebskanal, um so die Reichweite Ihres Warenangebotes zu erhöhen. Die dort gesammelten Kundenbewertungen können dazu beitragen, das Vertrauen in den eigenen Online-Shop zu stärken und weitere Umsätze zu generieren. Für Mandanten der IT-Recht Kanzlei München gibt es dabei attraktive Vorteile – mehr erfahren Sie hier.

Aktuell auf dem Abmahnradar: BIO, Grundpreise, Alkoholgehalt, Garantiewerbung, Marke „FR“
Was haben BIO, Grundpreise, Alkoholgehalt, Garantiewerbung, und die Marke „FR“ gemeinsam? Richtig, alle Begriffe waren Gegenstand von Abmahnungen der letzten Woche. Wir wollen stetig über den Abmahnmarkt informieren und so erreichen, dass der ein oder andere Händler Fehler und Abmahnungen vermeiden kann. Einen guten Überblick über die Abmahnungen der letzten Zeit mit weiteren Verlinkungen zu einschlägigen Beiträgen finden Sie hier.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die vorstehend geäußerte Auffassung der Rechtslage unverbindlich ist. Bitte fragen Sie hierzu Ihren Rechtsberater.

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