eCommerce-Recht-News 07/2018

Juristische Neuigkeiten aus dem Juli von unserem Partner IT-Recht Kanzlei München


IT Recht KanzleiDie Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit fast zwei Monaten in Kraft, aber das Thema wird einfach nicht langweilig: Auch der Juli-Newsletter der IT-Recht Kanzlei München steht noch im Zeichen des Datenschutzes. Sie haben trotzdem noch ein neues Thema und starten eine Serie zum Verpackungsgesetz.

Darf ich E-Mail-Adressen meiner Käufer zur Lieferankündigung an Paketdienste geben?
Die Ankündigung von Paketlieferungen erfreut sich überaus großer Beliebtheit. Nur zu gerne übermitteln Online-Händler die vom Kunden erhaltene E-Mail-Adresse an den verwendeten Paketdienstleister, damit dieser den Kunden über die bevorstehende Zustellung der bestellten Warenlieferungen per E-Mail informiert. In der Praxis stellt sich jedoch die Frage, ob die Übermittlung der E-Mail-Adresse des Kunden nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zulässig ist. Soviel vorweg: Die Weitergabe kann zulässig sein, erfordert jedoch in einigen Fällen die Zustimmung des Kunden. Alle Informationen und einige nützliche Praxistipps können Sie diesem aktuellen Beitrag entnehmen.

Wie reagiere ich auf das EuGH-Urteil zum Datenschutz auf Social Media?
Zunächst einmal die gute Nachricht: Ja, es gibt ein Leben nach dem EuGH-Urteil in Sachen Datenschutz auf Facebook bzw. anderen Social-Media-Plattformen – denn hierzu hatten wir den Betroffenen umgehend eine maßgeschneiderte Datenschutzerklärung für Facebook und Instagram zur Verfügung gestellt. Dann die schlechte Nachricht: Die Einbindung der Texte ist komplex, die Plattformen sehen eine Verlinkung dieses Textes auf eine externe Seite vor. Aber auch dafür haben wir eine Lösung: Den kostenfreien Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei – die Datenschutzerklärung wird auf ihrem Server gehostet, und darauf kann aus Ihrem User-Account verlinkt werden. Gefahr erkannt, Gefahr gebannt – das Problem der rechtssicheren Darstellung der Datenschutzerklärung auf Facebook und Instagram wird galant, bequem und für den User einfach gelöst: https://www.it-recht-kanzlei.de/facebook-instagram-datenschutz.html

Neue Serie zum Verpackungsgesetz
Nach der DSGVO steht nun ein weiteres wichtiges rechtliches Thema für Online-Händler an: das Verpackungsgesetz. Dieses tritt am 01.01.2019 in Kraft und wird einmal mehr die Spielregeln im eCommerce ändern. So wird auf Online-Händler – neben neuen Datenmeldungspflichten – auch eine allgemeine Registrierungspflicht bei der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ zukommen. Hauptziel des neuen Verpackungsgesetzes („VerpackG“) ist es, wesentlich mehr Abfälle aus privaten Haushalten zu recyceln. So wurden unter anderem die seit 1991 nicht veränderten Recyclingquoten an die technischen Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts angepasst und deutlich erhöht. Die Recycling-Quote für Kunststoffverpackungen soll zum Beispiel bis zum Jahr 2022 von heute 36 Prozent auf 63 Prozent steigen. Außerdem sollen Vertreiber stärker dazu angehalten werden, ökologisch vorteilhafte und recyclingfähige Verpackungen zu verwenden. In einer neuen Serie stellt die IT-Recht Kanzlei schon jetzt die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das neue Verpackungsgesetz vor. Hier geht’s zur neuen Serie.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die vorstehend geäußerte Auffassung der Rechtslage unverbindlich ist. Bitte fragen Sie hierzu Ihren Rechtsberater.


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